Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (Bacher GmbH) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten.
Rechtsgrundlage ist die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 in Verbindung mit der Norm EN 301 549.
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website
https://www.bacher-metallbau.de
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Anschrift:
Bacher GmbH
Stahl- und Metallbau
Mittlerer Weg 7-11
88512 Mengen
Telefon: 0 7572 / 7635-0
Telefax: 0 7572 / 7635-20
https://www.bacher-metallbau.de/index.php/kontakt
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
Auf mehreren Seiten der Website bestehen aktuell Barrieren in Bezug auf unzureichende Farbkontraste. Diese betreffen insbesondere Textelemente, die in dem für das Corporate Design definierten Farbton # ffd700 dargestellt werden. Dieser Farbton erfüllt die erforderlichen Kontrastverhältnisse weder gegenüber einem weißen noch einem schwarzen Hintergrund gemäß WCAG 2.1, Erfolgskriterium 1.4.3 (Kontrast Minimum).
Die eingeschränkte Lesbarkeit betrifft insbesondere Navigationselemente sowie Überschriften und beeinträchtigt Nutzerinnen und Nutzer mit Sehschwächen oder Farbfehlsichtigkeit.
Unverhältnismäßige Belastung
Einige Textelemente auf dieser Website weisen derzeit nicht den nach WCAG 2.1 geforderten Mindestkontrast auf. Konkret betrifft dies Menüeinträge und bestimmte Überschriften, die in einem Farbton aus unserem Corporate Design (CI) dargestellt sind. Der aktuell eingesetzte CI-Farbton erfüllt die Kontrastanforderungen gemäß WCAG 2.1 AA mit einem Verhältnis von ca. 1.78:1 nicht.
Wir sind uns bewusst, dass dies die Zugänglichkeit der Inhalte für Nutzerinnen und Nutzer mit Sehbeeinträchtigung einschränken kann. Eine sofortige Änderung des Farbtons wurde jedoch im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung gemäß § 4 BGG bzw. Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 als nicht zumutbar bewertet, da:
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der Farbton ein zentraler Bestandteil der Markenidentität ist,
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eine Umstellung tiefgreifende Auswirkungen auf das gesamte Corporate Design sowie auf digitale und analoge Medien hätte,
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und derzeit keine ressourcenschonende Möglichkeit besteht, eine gleichwertige barrierefreie Alternative im Rahmen des bestehenden Systems bereitzustellen.
Langfristig arbeiten wir an einem Redesign, bei dem die Anforderungen der Barrierefreiheit umfassender berücksichtigt werden können. In der Zwischenzeit stellen wir Ihnen auf Anfrage gern barrierefreie Informationen in geeigneter Form zur Verfügung.
Wenn Sie Probleme beim Zugang zu bestimmten Inhalten haben, wenden Sie sich bitte an:
Kontaktstelle für Barrierefreiheit
E-Mail:
Evaluationsmethode
Geprüft wurde die Seite durch Dritte unter Nutzung von pa11y –
https://github.com/pa11y/pa11y
Prüfgrundlage ist folgende Richtlinie:
https://www.w3.org/TR/WCAG21/
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279-3360
E-Mail:
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24.07.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 24.07.2025 überprüft.